Ratgeber

KV-Abrechnung Kinderarzt: Praxisbeispiele für die Optimierung mit Dr. Clever

Mehr und mehr Kinderärzte setzen aus Effizienzgründen bei der KV-Abrechnung auf einen digitalen Assistenten. Eine Lösung wie Dr. Clever hilft zum einen, Fehler zu vermeiden, und liefert zum anderen wertvolle Hinweise zur Optimierung der Leistungserbringung.
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Impfungen

Ein Beispiel für den ersten Anwendungsfall ist das Erkennen falscher EBM-Ziffern für erbrachte Impfungen – ein typischer Flüchtigkeitsfehler in Kinderarztpraxen. Wurde beispielsweise die Impfziffer Rotaviren angegeben, obwohl die Impfdiagnose Mumps-Masern-Röteln lautete, springt die Ampel unseres Abrechnungsoptimierers an der entsprechenden Position der Probeabrechnung auf gelb. Der Fehler kann behoben und das Honorar korrekt geltend gemacht werden.

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Palliativbehandlung

Als besonders wertvoll erweist sich Dr. Clever jedoch bei komplexen Herausforderungen wie der palliativen Ersterhebung. Was ist zu tun, wenn die gesicherte Diagnose Palliativbehandlung (Z51.5) vorliegt – jedoch ohne palliative Ersterhebung (04370, 37300) im aktuellen Quartal oder den drei Vorquartalen? Die in unserem Abrechnungsoptimierer hinterlegte Regel lautet folgendermaßen: Wurde im aktuellen Quartal eine kinderärztliche Grundpauschale (0400*) abgerechnet und es liegt eine palliative Diagnose (Z51.5) vor, kann die palliative Ersterhebung abgerechnet werden – es sei denn, dies ist im aktuellen oder in den drei Vorquartalen bereits geschehen.

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Gesundheitsuntersuchungen

Auch zur Frage, wann ein Kinderarzt U-/J-Untersuchungen abrechnen kann, ist bei Dr. Clever die aktuelle Regel hinterlegt. Derzeit müssen für eine korrekte Abrechnung drei Kriterien erfüllt sein: Der Patient hat im aktuellen Quartal eine haus- oder kinderärztliche Ziffer, noch keine Ziffer zur U-/J-Untersuchung und fällt in das betreffende Alter.

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